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Montag, 27. September 2010

Farming als Form der Aquise für Gewerbetreibende

In der letzten Zeit ist der Begriff Farming als Form der Immobilienaquise sehr in Mode gekommen. Allerdings wird dieser kaum praktisch beschrieben sowie Details, die hierfür erforderlich sind genau beschrieben. Zweck eines solchen Vorgehens ist in jedem Fall, den eigenen Bekanntheitsgrad zu erhöhen und sich am Markt Vorteile gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. In jedem Fall dürfte eine regionale Verankerung, d.h. eine lokale Einschränkung des Marktes mit detaillierten Kenntnissen dieses Marktes ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Ebenso dürfte es vorteilhaft sein, Zusatzleistungen anzubieten und sich so gegenüber Konkurrenten abzugrenzen, die diesen Vorteil durch Eingehung von Kooperationen (z.B. Banken, Versicherungen) zu kompensieren versuchen. Im Grundsatz jedoch treffen diese Marketingfragen nicht nur für die Finanzdienstleistung sondern auch für jegliches andere Gewerbe zu. Potenziert wird dieses Erfordernis zu neuen Wegen auch aufgrund der Verschärfungen in der Kaltaquise von Kunden. Somit stellt sich die Frage, wie das eigene Gewerbe schnelle an potentiell gute Kunden heran kommt, als die Konkurrenz.

Nur wenige Autoren weisen darauf hin, dass als erster Punkt eine Farm abgegrenzt werden muss, auf der man sich bewegt und bekannt zu werden versucht. Sicherlich ist es dabei auch sinnvoll, die Häufigkeit der Umzüge in diesem Gebiet zu kennen. Jedoch liegt hierin ebenso wenig die Erfolgsgrundlage dieser Marketingmaßnahme wie in dem Sammeln von Daten über die Immobilienobjekte in diesem selbst festgelegten Gebiet. Genügen dürfte es anfangs, das Gebiet sowie die darin lebenden Einwohner sowie etwaige Besonderheiten des Gebietes zu kennen. Hierzu zählt sicherlich auch die Markierung der Gebiete mit verschiedenen, vermuteten Baujahren. Diese in einem Stadtplan ein zu zeichnenden Grundlagen können durch eine einfache Nachfrage / Telefonanruf beim zuständigen Bauamt verifiziert werden. Aber ehrlich - wissen sie wo Ihre Zielgruppe wohnt ?? Daneben ist die Aquise durch Flyer, Empfehlungen, Beitritt in verschiedenen Vereinen und durch besondere andere Marketingmaßnahmen ebenso entscheidend. Natürlich ist es dabei von Vorteil, wenn es sich dabei um den eigenen langjährigen Wohnort handelt, zu dem ein guter Bezug besteht und somit ein weit aus gefächertes Netzwerk. Dies erleichtert gerade am Anfang der Tätigkeit die schnelle Aquise guter Kunden und somit eines geeigneten Startkapitals. Aber auch darüber hinaus gehend wird dieser Aspekt bei zunehmender Geschäftstätigkeit oft vernachlässigt. Hierin liegen jedoch Potentiale, die durch das Schalten bloßer Anzeigen nicht zu erreichen sind.

Aber auch wenn sich erste Erfolge aus dieser Tätigkeit oder generell aus der eigenen Gewerbetätigkeit einstellen, wird die weitergehende Aquise meist vergessen. Auch gilt es, die eigene Marke ständig weiter zu entwickeln. So unterscheiden sich erfolgreiche Unternehmen gerade in der Zuspitzung und Weiterentwicklung sowie besonderen Vermarktung eines Produktes. Dies umfasst zunächst eine genaue Analyse des Produktbedarfs und der entsprechenden Anpassung des eigenen Angebotes. Dies gilt besonders im Bereich der Dienstleistung, in dem nicht selten die Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen Erfolg verspricht. Weiterhin ist eine zumindest auf ½ Jahr vor geplantes Marketingkonzept zu erstellen und dies konsequent zu verfolgen.

Ein Workshop hierzu findet auf Anfrage und gegen Anmeldung (mindestens 5 Personen) statt.

Freitag, 24. September 2010

Vorpfändung als Mittel der Zwangsvollstreckung

Die Vorpfändung ist eine Möglichkeit des Gläubigers zur privaten Zwangsvollstreckung bezüglich einer Geldforderung, Forderung und / oder sonstiger Rechte. Notwendig ist hierfür ein Zwangsvollstreckungstitel bezüglich einer Forderung. Nicht erforderlich ist, dass eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels sowie dessen Zustellung. Zuständig ist der Gläubiger sowie dessen Prozess Bevollmächtigte sowie bei entsprechender, ausdrücklicher Beauftragung auch der Gerichtsvollzieher. Der entsprechende Antrag ist schriftlich an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Die Zustellung erfolgt sowohl an den Schuldner als auch an den Drittschuldner, bei Hypothekenförderungen durch Briefübergabe und Eintragung im Grundbuch.

Die Vorpfändung ist nur dann wirksam, wenn dieser innerhalb eines Monats eine Vollpfändung nachfolgt. Diese ist unabhängig von der Vorpfändung. Damit ist die Vorpfändung auflösend bedingt wirksam als sogenannte Arrestpfändung. Sie kann entfallen, wenn nach der Vorpfändung eine Zahlung durch den Schuldner erfolgt. Die Kosten trägt im Grundsatz der Schuldner, wobei diese ggf. gesondert beizutreiben sind.

(dieser Beitrag stellte eine Rechtsansicht dar und ist nicht rechtlich bindend als Rechtsberatung)