Einmal im Quartal misst der Verband der deutschen Pfandbriefbanken die Preisentwicklung im Markt für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Das aktuelle Ergebnis zeigt: Im letzten Quartal des vergangenen Jahres zogen die Preise im deutschen Wohnungsmarkt so stark an wie zuletzt vor der Finanzkrise.
Gründe dafür sind die unerwartet positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und das niedrige Zinsniveau. Und: Vor dem Hintergrund der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarkts wird für das laufende Jahr mit weiteren Preissteigerungen bei selbstgenutzten Wohnimmobilien gerechnet – mit unterschiedlich starken Ausprägungen je nach Region.
(Quelle: Prohyp Newsletter vom 18.02.2011)
Montag, 21. Februar 2011
Freitag, 18. Februar 2011
Ist der Antrag auf Aufspaltung des Versicherungbeitrages bei Rentenversicherungen sinnvoll ?
Oftmals werden bei älteren Rentenversicherungen ein zusätzliches Risiko der Berufsunfähigkeit oder des Unfalles mit abgesichert. Es handelt sich hierbei um ein zusätzliches und jederzeit teilkündbares Risiko. Der Rest des Vertrages bleibt davon unbetroffen, allerdings ist zu prüfen, inwieweit sich die Ablaufleistung hierdurch verändert. Abgesehen hiervon ist jedoch auf Antrag bei der Versicherung diese Verpflichtet, eine Aufstellung über den genauen Anteil der zu zahlenden Versicherungsprämie in dem Risiko-, und Kapitalanteil zu machen. Die so aufgeteilten Beiträge sindd ann unter dem Blickwinkel des bestehenden Versicherungsschutzes, z.B. für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu sehen. Es ist dabei durchaus denkbar, dass für denselben Betrag eine gleichwertige oder bessere Absichwerung dieses oder anderer mitversicherten Risiken möglich ist. Ein weiterer Gesichtspunkt besteht darin, dass im Falle der vorübergehenden Beitragsfreistellung auch das mit abgesicherte Risiko der Berufsunfähigkeit ruht. Insofern macht die gesonderte Versicherung durchaus Sinn und sollte auf jeden Fall mit in Betracht gezogen werden.
Montag, 14. Februar 2011
Gebäudeversicherung deckt Schäden undichter Duschkabinen
In einer Leitungswasserversicherung sind Schäden, die durch Austritt von Wasser aus Duschwannen oder Duschkabinen entstanden sind, eingeschlossen. Haben sich in einem Badezimmer durch Austritt des Duschwassers Fliesen abgelöst, die wegen ihres Alters nicht mehr käuflich sind, sind die Kosten für eine Neuverfliesung durch die Versicherungsgesellschaft zu übernehmen. In dem vor dem OLG Frankfurt zu verhandelten Fall hatte ein Hausbesitzer eine Entschädigung von seinem Leitungswasserversicherer verlangt, da im Kellergeschoss seines Hauses das Wasser durch eine undichte Dusche unter den Estrich geflossen und Schäden an der Wand hinter der Dusche hinterlassen hatte. In ihrer Begründung legten die Richter des OLG Frankfurt dar, dass ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Bedingungen vorliegt, „wenn das versicherte Gebäude durch Wasser, das bestimmungswidrig aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen ausgetreten ist, beschädigt wird. Zu solchen Einrichtungen gehören auch Duschwannen und Duschkabinen, d.h. auch die eine Duschwanne umgebenden gefliesten Wände“.
(OLG Frankfurt vom 22.12.2009, AZ: 7 U 196/07)
Quelle: IVD Mitte e.V. Hessen/Thüringen
(OLG Frankfurt vom 22.12.2009, AZ: 7 U 196/07)
Quelle: IVD Mitte e.V. Hessen/Thüringen
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