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Sonntag, 31. Juli 2011

Neue Regelung zugunsten der Makler erforderlich

Die Tätigkeit der Makler steht unter vielen bedenken und Versuchen der Beschränkung seitens der Alleinvertreter. schliesslich sehen diese sich - obwohl nur mit wenig Kundenangeboten und Objektivität versehen - in ihrem Bestand gefährdet eine Kunden gerechte Beratung bleibt damit auf der Strecke . Vielmehr unterliegen die Alleinvertreter ständigem Umsatzdruck.

Andererseits ist auch die Maklertätigkeit nicht ohne Haftung und Beratungsanforderungen hinsichtlich der Dokumentation.

Jedoch bestehen ein weitergehender schwerwiegender Umstand, der sich wieder einmal zu Lasten der Makler auswirkt. Dabei haben Makler trotz ausdrücklichen Wunsch der Kunden keinen Anspruch auf Übertragung von Kundenverträgen aus den Bereichen Versicherungen und Bausparen. Vielfach weigern sich Versicherungen und Banken schlichtweg, mit Maklern zusammen zu arbeiten. Entsprechend ist auch die Informationspolitik der Versicherungen da es diesen nur um die Bestandserhaltung der alt eingesessenen Bestandsinhaber geht. Der Makler kann somit zwar den jeweiligen Vertrag betreuen als Korrespondenzmakler, bekommt hierfür jedoch keine Bestandsprovision die nicht einmal die allgemeinen Kosten abdecken kann. Viele Kollegen kündigen daher oft voreilig fremde Verträge, deren Betreuung weder unterstützt noch ihnen nicht bezahlt wird. Der Kunde ist wieder einmal der Dumme ohne es zu merken. Hier bedarf es somit eindeutiger gesetzlicher Regelungen laut VVG und Bausparkassengesetz.

Montag, 25. Juli 2011

Berufsabsicherung für Auszubildende und Schüler immer wichtiger !

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres stellt sich wiederum die Frage, inwieweit der neue Arbeitnehmer ausreichend abgesichert ist. Diese Frage sollte sich jeder auch vor dem Hintergrund stellen, dass die Arbeitskraft zugleich die Basis für alle weiteren zu deckelnden Ausgaben ist und insofern ein elementarer Bestandteil der Eigenabsicherung.

Hat der Versicherungsnehmer noch keinen Ausbildungsvertrag so wird dieser als Schüler eingestuft. Insofern hat er bei dem meisten Versicherungen als sogenannte Schulunfähigkeitsversicherung eine maximale Absicherung von € 1000 monatlich. Hinzu kommt noch ein weiterer Aspekt, der in der erworbenen Anwartschaften des sehr jungen Versicherungsnehmers liegt. So wird dessen Versicherungsprämie im Verhältnis zur Absicherung relativ gering sein, da eine lange Laufzeitdauer besteht. Andererseits sind auch Jugendliche zunehmend von unseren Zivilisationskrankheiten wie Asma, Allergien, Zucker, Übergewicht, und Herz – Lungen Problemen betroffen. Hinzu kommt eine Tendenz zu zunehmenden psychischen Erkrankungen aufgrund der hohen Umwelteinflüsse und des Leistungsdruckes innerhalb der schulischen und beruflichen Qualifizierung.

Jedoch ändern all diese natürlichen Umstände nichts an dem generellen Erfordernis der Absicherung. Ob dieses dann im einzelnen bei entsprechenden Vorgeschichten durchsetzbar ist, sollte ein qualifizierter Makler ermitteln.

Freitag, 15. Juli 2011

Anfrage Auskunft Versicherungseinträge - ein Briefvorschlag

Gesamtverband Deutscher Versicherungen
Hinweis – und Vertragsinformationssystem
Wilhelmstraße 43, 43 g
10117 Berlin



Verbindliche und schriftliche Auskunft über meine Einträge in Ihre Versicherungsdatei

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich im Rahmen meines bestehenden Auskunftsrechtes um schriftliche Informationen darüber, welche Einträge in Ihrer Datei zu folgenden Versicherungssparten gespeichert sind :

Anfragen und Ablehnungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Meldungen über bestehende Versicherungsschäden aus den Versicherungssparten
Rechtsschutz, Haftpflicht, Hausrat inklusive Glas, Wohngebäude und Unfall
Meldung wegen Zahlungsrückständen der Versicherungsprämien aus bestehenden Versicherungen
gehäufte Anzahl gemeldeter Versicherungsschäden innerhalb eines Jahres odetr kurzen Zeitraumes als Versicherungsrisiko
andere zu meinem Nachteil auslegbare Einträge hinsichtlich eines Versicherungsabschlusses, Versicherungsumfanges und einer geregelten Schadensabwicklung

Bitte schicken sie mir bitte die obigen Informationen als kostenfreien Auszug aus dem Eintrag bis zum … schriftlich zu. Die Kopie meines Personalausweises habe ich anbei beigefügt. Ansonsten behalte ich mir vor, diesen Brief als Kopie an den Ombudsmann für Versicherungswesen zu senden und diesen Vorfall entsprechend zu melden.

Mit freundlichen Grüssen

Montag, 4. Juli 2011

Ausserordentliches Kündigungsrecht bei Erhöhung der Versicherungsprämie

Eine Erhöhung der Versicherungsprämie berechtigt den Versicherungsnehmer zur Wahrnehmung eines sofortigen Kündigungsrechtes innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme und Zugang des Beitragsschreibens. Sollte ein entsprechender Hinweis fehlen, wonach der Versicherungsnehmer unter Berufung auf das VVG mit sofortiger Wirkung kündigen. Ist zudem der Hinweis auf ein bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht aus dem Beitragsbescheid nicht ersichtlich, so resultiert daraus ein ewiges Kündigungsrecht ab vollzogener Kenntnisnahme vom Kündigungsrecht.

Diese Fälle treten sehr häufig auf und die Kunden sprechen hierüber oftmals aus verschiedenen Gründen nicht mit dem Versicherungsmakler. Jedoch sollte es der Anspruch eines jeden Maklers sein, eine gute und vertrauensvolle Beziehung und Kooperation zu seinen Kunden aufzubauen. Auf dieser Basis sind solche Tipps für den Kunden wertvoll und begründen zudem eine Aquise für Neugeschäft und eine gute Kundenbindung. Der Kunde kann so zeitnah eine wirkliche Kostenersparnis realisieren, weil keine langfristige Vertragsbindung an überhöhte oder nicht einem angemessenen Preis - Leistungsverhältnis entsprechende Verträge besteht.