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Freitag, 18. Februar 2011

Ist der Antrag auf Aufspaltung des Versicherungbeitrages bei Rentenversicherungen sinnvoll ?

Oftmals werden bei älteren Rentenversicherungen ein zusätzliches Risiko der Berufsunfähigkeit oder des Unfalles mit abgesichert. Es handelt sich hierbei um ein zusätzliches und jederzeit teilkündbares Risiko. Der Rest des Vertrages bleibt davon unbetroffen, allerdings ist zu prüfen, inwieweit sich die Ablaufleistung hierdurch verändert. Abgesehen hiervon ist jedoch auf Antrag bei der Versicherung diese Verpflichtet, eine Aufstellung über den genauen Anteil der zu zahlenden Versicherungsprämie in dem Risiko-, und Kapitalanteil zu machen. Die so aufgeteilten Beiträge sindd ann unter dem Blickwinkel des bestehenden Versicherungsschutzes, z.B. für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu sehen. Es ist dabei durchaus denkbar, dass für denselben Betrag eine gleichwertige oder bessere Absichwerung dieses oder anderer mitversicherten Risiken möglich ist. Ein weiterer Gesichtspunkt besteht darin, dass im Falle der vorübergehenden Beitragsfreistellung auch das mit abgesicherte Risiko der Berufsunfähigkeit ruht. Insofern macht die gesonderte Versicherung durchaus Sinn und sollte auf jeden Fall mit in Betracht gezogen werden.

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