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Samstag, 24. Juli 2010

Bewertung von Immobilien

Die Bewertung einer Immobilie wird hat bei einem Immobilienkauf sowie im Rahmen einer Immobilienfinanzierung besondere Bedeutung. Als Verkehrswert wird dabei der Preis bezeichnet, der zum Zeitpunkt des Verkaufes im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage ohne Rücksicht auf persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zu erzielen ist.

1) Sachwertverfahren: Dieses Verfahren wird bei denjenigen Immobilien verwandt, bei denen der Wert der baulichen Anlage sowie des Grundstückes entscheidend sind.
2) Vergleichswertverfahren : Bei dieser Bewertungsform wird bei einem vergleichbaren Objekt auf den Verkehrswert des zu neu zu erwerbenden Objektes geschlossen. Jedoch geht dies nur, wenn die Objekte jeweils absolut vergleichbar sind.
3) Ertragswertverfahren: Bei Rendite - und Gewerbeobjekten steht oft der zu erzielende Ertrag im Mittelpunkt einer möglichen Kaufentscheidung. Dabei ist der bereinigten Gebäudereinertrages zu ermitteln.

Um einen Kreditantrag stellen zu können, stellt somit der sogenannten Beleihungswert als prozentualer Anteil des ermittelten Verkehrswertes eine Rolle.

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