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Sonntag, 31. Juli 2011

Neue Regelung zugunsten der Makler erforderlich

Die Tätigkeit der Makler steht unter vielen bedenken und Versuchen der Beschränkung seitens der Alleinvertreter. schliesslich sehen diese sich - obwohl nur mit wenig Kundenangeboten und Objektivität versehen - in ihrem Bestand gefährdet eine Kunden gerechte Beratung bleibt damit auf der Strecke . Vielmehr unterliegen die Alleinvertreter ständigem Umsatzdruck.

Andererseits ist auch die Maklertätigkeit nicht ohne Haftung und Beratungsanforderungen hinsichtlich der Dokumentation.

Jedoch bestehen ein weitergehender schwerwiegender Umstand, der sich wieder einmal zu Lasten der Makler auswirkt. Dabei haben Makler trotz ausdrücklichen Wunsch der Kunden keinen Anspruch auf Übertragung von Kundenverträgen aus den Bereichen Versicherungen und Bausparen. Vielfach weigern sich Versicherungen und Banken schlichtweg, mit Maklern zusammen zu arbeiten. Entsprechend ist auch die Informationspolitik der Versicherungen da es diesen nur um die Bestandserhaltung der alt eingesessenen Bestandsinhaber geht. Der Makler kann somit zwar den jeweiligen Vertrag betreuen als Korrespondenzmakler, bekommt hierfür jedoch keine Bestandsprovision die nicht einmal die allgemeinen Kosten abdecken kann. Viele Kollegen kündigen daher oft voreilig fremde Verträge, deren Betreuung weder unterstützt noch ihnen nicht bezahlt wird. Der Kunde ist wieder einmal der Dumme ohne es zu merken. Hier bedarf es somit eindeutiger gesetzlicher Regelungen laut VVG und Bausparkassengesetz.

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