Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks anfällt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises. Bis 2006 galt in Deutschland ein einheitlicher Steuersatz von zuletzt 3,5%. Seit September 2006 können die Bundesländer die Höhe der Steuer jedoch selber festlegen, was bereits zu mehreren Steuererhöhungen geführt hat. Zuletzt haben in diesem Jahr Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland und Thüringen ihre Grunderwerbsteuer auf Werte zwischen 4 und 5% erhöht.
Zum 1. Oktober 2011 wird auch Nordrhein-Westfalen und voraussichtlich Baden-Württemberg den Steuersatz von 3,5 auf 5% anheben. Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz schließen sich an und erhöhen in 2012 ebenfalls auf 5%. Somit wird die Grunderwerbsteuer in Kürze in fast allen Bundesländern deutlich über dem ursprünglichen Wert von 3,5% liegen.
Für die Bundesländer bedeuten die Steuererhöhungen Mehreinnahmen in Millionenhöhe – für Immobilienkäufer und Bauherren dagegen höhere Nebenkosten beim Immobilienkauf oder -bau.
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Samstag, 13. August 2011
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