Für den Fall des vorzeitigen, d.h. Vor der vollständigen Darlehenstilgung erfolgten Ablebens des Darlehensnehmer bedarf es einer finanzieller Absicherung. Als solche ist die Risikolebensversicherung anzusehen. Ihre Leistung wird nur dann fällig, wenn die versicherte Person vor Vertragsablauf verstirbt. Hierbei wird oft darauf abgestellt, dass wegen des höheren Gehaltes alleine der Ehemann gegen dieses Risiko abgesichert werden soll. Damit ist fraglich, inwieweit diese mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert werden kann und soll. Jedenfalls ist an dieser Stelle festzustellen, dass die Risikoabsicherung sich um den Teil verringert, der zur Deckung des Mindestkapitals der Kapitallebensversicherung benötigt wird. Zu bedenken ist auch, dass für den Todesfall keine gleich bleibende Darlehenssumme abzusichern ist. Denn aufgrund einer vereinbarten Tilgung wird sich die Darlehenssumme verringern. Insofern sollte eine fallende Darlehenssumme vereinbart werden und zwar entsprechend dem jährlichen Rest Saldo Dieses ergibt sich aus dem Tilgungsplan. Zudem ist darauf zu achten dass das Endalter ebenso zu begrenzen ist. Es kann eine Nachversicherungsgarantie vereinbart werden.
(Für weitere Rückfragen und ein konkretes Angebot können Sie sich gerne an mich wenden)
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